Fischereiverein der Großgemeinde Haringsee

Am 23. September 1994 fand die Gründungsversammlung statt: der 1. Fischereiverein der Großgemeinde Haringsee feierte 2014 den 20. Geburtstag.

Bei der Feier am 26. Juli 2014 im Gasthaus Leberbauer würdigte unser Herr Bürgermeister Roman Sigmund die kontinuierliche Vereinsarbeit unter den Obmännern Karl Schreiner (1994 – 2004) und Werner Jelemensky (ab 2004) und lobte speziell die erfolgreiche Jugendarbeit und die nachhaltige Pflege des Teiches.

Kontakt:    Werner Jelemensky      Obmann
  Telefon:  0664 73 85 36 39  
  Email: jelemensky.w@aon.at  
       
    Ralf Nürnberger Obmann Stv.

Wir bitten um Ihre Unterstützung bei unserem Fischteich!

Wir haben mit viel Engagement und Aufwand die ehemalige Schottergrube im Frühjahr 2018 vor unserer Haustüre hergerichtet, unsere Bänke laden zum Verweilen und Genießen ein.

Leider gibt es einige Hundebesitzer, die diese Idylle in ein Hundeklo erwandeln. Hunde sind auch außerhalb der Ortschaften an der Leine zu führen – wie kann es da vorkommen, dass unsere Angelplätze immer wieder verschmutzt sind? Wie kann es sein, dass wir erst Hundekot entfernen müssen, bevor wir unserem Hobby nachgehen können?

• Die Abfahrt mit Kraftfahrzeugen jeder Art zum Wasser ist behördlich verboten.
• Gemäß den NÖ-Landesgesetzen ist offenes Feuer (Lagerfeuer, Grillen) verboten.
• Hunde sind an der Leine zu führen
• Gefundene Tierkadaver sind sofort zu melden, NICHT in den Mistkübeln entsorgen.
• Fischen ist nur für Mitglieder des„1. Fischereivereins der Gemeinde Haringsee“ erlaubt.
• Jede Form der Wasserverschutzung ist zu vermeiden.

Der Fischereiverein ist ist für die Einhaltung der Vorschriften gegenüber der Gemeinde und der Bezirkshauptmannschaft verantwortlich, bitte unterstützen Sie unser Bemühen um eine Eskalation zu vermeiden!
Durch’s Reden kommen d’Leit zaum– Wir freuen uns auf ein konfliktfreies Miteinander. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hinweise

Das Ufer des Fischteiches darf nicht mit Kraftfahrzeugen aller Art befahren werden es gilt „Allgemeines Fahrverbot“.
Die wasserrechtliche Auflage der BH Gänserndorf bitte unbedingt einhalten.

Fischereiaufseher

Den 1. Fischereiverein der GG Haringsee gib es seit 1994, aber erst jetzt haben wir ausgewiesene Fischereiaufseher. Erich Schöner und Alexander Novacek haben heuer nach fundierter fachlicher Ausbildung die amtliche Prüfung abgelegt und sind ab sofort für den Fischereischutz in unserem Revier verantwortlich. Sie sind berechtigt, Personen zu kontrollieren und gegebenenfalls anzuhalten. Wir ersuchen, die beiden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

Fischereiberechtigung

Für das Fischen ist spätestens ab dem 15. Geburtstag die NÖ Fischereiberechtigungskarte und die Mitgliedschaft beim Fischereiverein der GG Haringsee erforderlich. Jüngere dürfen nur in Begleitung Erwachsener mit Fischereiberechtigungskarte fischen.

zum Seitenanfang... -> Gemeinde Haringsee