Fischereiverein der Großgemeinde Haringsee Am 23. September 1994 fand die Gründungsversammlung statt: der 1. Fischereiverein der Großgemeinde Haringsee feierte 2014 den 20. Geburtstag. Bei der Feier am 26. Juli 2014 im Gasthaus Leberbauer würdigte unser Herr Bürgermeister Roman Sigmund die kontinuierliche Vereinsarbeit unter den Obmännern Karl Schreiner (1994 – 2004) und Werner Jelemensky (ab 2004) und lobte speziell die erfolgreiche Jugendarbeit und die nachhaltige Pflege des Teiches.
Wir bitten um Ihre Unterstützung bei unserem Fischteich! Leider gibt es einige Hundebesitzer, die diese Idylle in ein Hundeklo erwandeln. Hunde sind auch außerhalb der Ortschaften an der Leine zu führen – wie kann es da vorkommen, dass unsere Angelplätze immer wieder verschmutzt sind? Wie kann es sein, dass wir erst Hundekot entfernen müssen, bevor wir unserem Hobby nachgehen können? • Die Abfahrt mit Kraftfahrzeugen jeder Art zum Wasser ist
behördlich verboten. Der Fischereiverein ist ist für die Einhaltung
der Vorschriften gegenüber der
Gemeinde und der Bezirkshauptmannschaft
verantwortlich, bitte unterstützen
Sie unser Bemühen um eine Eskalation
zu vermeiden! Hinweise
Das
Ufer
des
Fischteiches
darf
nicht
mit
Kraftfahrzeugen
aller
Art
befahren
werden
–
es
gilt
„Allgemeines
Fahrverbot“. Fischereiaufseher Den 1. Fischereiverein der GG Haringsee gib es seit 1994, aber erst jetzt haben wir ausgewiesene Fischereiaufseher. Erich Schöner und Alexander Novacek haben heuer nach fundierter fachlicher Ausbildung die amtliche Prüfung abgelegt und sind ab sofort für den Fischereischutz in unserem Revier verantwortlich. Sie sind berechtigt, Personen zu kontrollieren und gegebenenfalls anzuhalten. Wir ersuchen, die beiden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Fischereiberechtigung Für das Fischen ist spätestens ab dem 15. Geburtstag die NÖ Fischereiberechtigungskarte und die Mitgliedschaft beim Fischereiverein der GG Haringsee erforderlich. Jüngere dürfen nur in Begleitung Erwachsener mit Fischereiberechtigungskarte fischen. |